Solaranlagen – Kosten & Förderung
Die Investitionskosten für eine PV-Anlage ergeben sich aus den Kosten für die Module, die Unterkonstruktion, den Wechselrichter sowie aus Planungs-, Montage- und Netzanschlusskosten. Alles in allem liegt der Richtwert bei einem Preis von ca. 4.500 bis 6.000 Euro pro kWp Anlagenleistung inklusive Installation und Mehrwertsteuer. Je größer die Anlage, desto geringer der Preis pro kWp. Nachstehend finden Sie zur Orientierung einige Beispielrechnungen.
Beispiel-Rentabilitätsrechnung
Inbetriebnahme: 2006
Installationsort: München
Dachfläche: 46 m2
Dachneigung: 35°
Ausrichtung: Südwest
Spezifischer Stromertrag: 950 kWh pro Jahr und kWp
Strom-Jahresertrag: 4.750 kWh/Jahr
Gesamtertrag: 2.461 €/Jahr
(entspricht einer durchschnittlichen Rendite von ca. 6% bei 21 Jahren Laufzeit)
Investitionssumme (schlüsselfertige Anlage): 26.000 € brutto
Betriebskosten: 260,00 €/Jahr
Finanzierung der Anlage: 50 % über ein Programm der KfW, 30% über einen Bankkredit und 20 % Eigenanteil. Berücksichtigt wurde ein individueller Steuersatz von ca. 30%. Die Versteuerung der Gewinne wurde nicht in die Rechnung einbezogen.
Die Kosten sind fix ermittelt
Die Investitionskosten für eine PV-Anlage ergeben sich aus den Kosten für die Module, die Unterkonstruktion, den Wechselrichter sowie aus Planungs-, Montage- und Netzanschlusskosten. Alles in allem liegt der Richtwert bei einem Preis von ca. 4.500 bis 6.000 Euro pro kWp Anlagenleistung inklusive Installation und Mehrwertsteuer. Je größer die Anlage, desto geringer der Preis pro kWp. Nachstehend finden Sie zur Orientierung einige Beispielrechnungen.
Die Betriebskosten
PV-Module sind nahezu störungs- und wartungsfrei. Laufende Kosten entstehen beispielsweise durch das regelmäßige Ablesen des Stromzählers, die Instandhaltung sowie die Reinigung der Module bei starker Verschmutzung. Die jährlichen Betriebskosten betragen ca. ein Prozent der Anschaffungskosten.
Sicherheit zählt mit
Um die PV-Anlage umfassend zu schützen, empfiehlt sich eine Photovoltaik-Versicherung, die inzwischen von vielen Dienstleistern angeboten wird. Sie trägt Schäden, die z. B. durch Unwetter, Feuer, Vandalismus, Diebstahl oder technische Risiken wie Überspannung entstehen, und schließt optional eine Ertragsausfallversicherung ein.
Beteiligung von allen Seiten
Sie haben die Wahl: Es gibt verschiedene Kredit- und Förderprogramme vom Bund, den Ländern, Städten und Gemeinden, Finanzämtern und einigen Energieversorgungsunternehmen. Ob in Form von zinsgünstigen Krediten für private Nutzer, Zuschüssen für Universitäten und Schulen oder interessanten Finanzierungsmöglichkeiten für Landwirte. Weitere Informationen zum Thema Förderung und Vorgehensweise erfahren Sie bspw. unter www.kfw.de
Bei Anschluss: Zuschuss
Bei Ihrer Investition in die Photovoltaik haben Sie das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) auf Ihrer Seite. Es garantiert Ihnen 20 Jahre lang eine Einspeisevergütung pro Kilowattstunde vom jeweiligen Energieversorgungsunternehmen – deutschlandweit, vertraglich gesichert und unabhängig von politischen Wechseln.
Der Gesetzgeber hat die Vergütung nach dem EEG degressiv angelegt. Das heißt, die Mindestvergütungen für Solarstrom werden jährlich um 5 Prozent gesenkt. Für Solarstromanlagen, die im Jahr 2006 in Betrieb genommen werden, gibt es also 5 Prozent weniger Vergütung als 2005, weitere 5 Prozent weniger dann in 2007 und den darauf folgenden Jahren. Die jeweilige Vergütungshöhe bleibt jedoch auf 20 Jahre gesehen immer bestehen. Eine schnelle Entscheidung zahlt sich daher aus.

Die Vergütungssätze variieren je nach Anwendung und Größe des PV-Systems wie folgt (Jahr der Inbetriebnahme 2005):1. Photovoltaik auf Dächern und Schallschutzwänden
- Vergütungssatz für PV-Anlagen bis 30 kWp 54,53 Cent je kWh
- Vergütungssatz für PV-Anlagen oberhalb von 30 kWp 51,87 Cent je kWh
- Über 100 kWp 51,30 Cent je kWh
- Degression der Förderung um 5% pro Jahr
2. Photovoltaik an Gebäudefassaden
- Vergütungssatz für PV-Fassaden-Anlagen bis 30 kWp 59,53 Cent je kWh
- Vergütungssatz für PV-Fassaden-Anlagen oberhalb von 30 kWp 56,87 Cent je kWh
- Degression der Förderung um 5% pro Jahr
3. Photovoltaik ebenerdig
- Vergütungssatz für ebenerdige PV-Anlagen 43,42 Cent je kWh unabhängig von der Größe der Anlage.
- Für Freiflächenanlagen gibt es eine jährliche Degression der Vergütung von 6,5% ab 2005.
Vergütungsbeispiel:
Mit einer in München installierten 5-Kilowatt-PV-Anlage (angenommene Sonneneinstrahlung:
950 kWh/kWp) erzeugen Sie ca. 4.750 kWh Strom im Jahr, die bei einer Inbetriebnahme der Anlage im Jahr 2006 mit 51,80 Eurocent vergütet werden. Daraus ergibt sich eine Einspeisevergütung von 2.461 Euro im Jahr.
Vergütungen transparent gemacht
Warum sind diese Vergütungen so hoch? Weil sie sich nach den Stromgestehungskosten richten – und diese sind bei erneuerbaren Energien noch deutlich höher als bei konventionellen Energieträgern. Denn in den Kosten für konventionelle Energien sind die Aufwendungen für Umwelt- und Klimaschäden, wie z. B. Tankerhavarien, ebenso wenig enthalten wie die staatlichen Subventionen. Solarstrom wäre schon heute wettbewerbsfähig, wenn diese Kosten Bestandteile der Preise für konventionelle Energien wären und nicht von der Allgemeinheit getragen werden müssten.























